JOHANN
BERMAN
Avocat à la Cour
Die Kanzlei ist auf deutsch-französische Geschäftsbeziehungen spezialisiert und begleitet deutsche Unternehmen bei ihrer Niederlassung oder geschäftlichen Entwicklung in Frankreich. Im Fall von Rechtsstreitigkeiten vertritt sie diese vor französischen Gerichten.
Der doppelte kulturelle Hintergrund der Kanzlei ermöglicht ein genaues Verständnis der Erwartungen und Bedürfnisse der Mandanten.
Im Rahmen einer soliden deutsch-französischen Partnerschaft arbeitet die Kanzlei mit deutschen Anwaltskollegen eng zusammen.
LEISTUNGEN
GESELLSCHAFT / HANDEL
Die Kanzlei geht auf die spezifischen Bedürfnisse der Unternehmen, ihrer Führungskräfte und Gesellschafter ein, die diese in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen kennen. Diese Tätigkeit umfasst sowohl rechtliche Beratung als auch Interessenverteidigung bei Gerichtsverfahren.
Die Kanzlei übernimmt für ihre Mandanten folgende Aufgaben:
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Gründung und rechtliche Betreuung von Unternehmen
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Formulierung, Änderung und Aktualisierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
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Anmeldung von Marken und Widerspruch gegen deren Eintragung
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Führung von zivil- und handelsrechtlichen Prozessen (Vertragsbruch, unlauterer Wettbewerb, gewerbliches Mietrecht, Forderungseinzug)
Die Kanzlei hat unter anderem folgende Fälle übernommen:
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rechtliche Begleitung eines deutschen Inkassounternehmens mit internationaler Ausrichtung bei seiner geschäftlichen Entwicklung in Frankreich
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rechtliche Vertretung in Widerspruchsverfahren gegen französische Marken im Auftrag von deutschen Unternehmen, die auf den internationalen Verkauf von Lebensmitteln spezialisiert sind
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Gesellschaftsrecht - Handelsrecht - Vertragsrecht - Wettbewerbsrecht - Verbraucher- und Vertriebsrecht - Urheberrecht
INDUSTRIERISIKEN / UMWELT
Die Kanzlei kann eine solide Kompetenz auf dem Gebiet der Industrierisiken vorweisen.
Sie verfügt über umfassende Kenntnisse und erstellt regelmäßig Gutachten, wodurch sie für Hersteller, Zulieferer, Händler, Vertreiber, Importeure, Eigentümer und andere Betroffene sowohl beratend als auch vor Gericht tätig werden kann.
Die Kanzlei ist besonders tätig in den Bereichen erneuerbare Energien und Umweltbelastung.
Die Kanzlei hat unter anderem symbolträchtige Fälle übernommen wie die rechtliche Vertretung und Betreuung eines deutschen Herstellers von elektromechanischen Komponenten im Rahmen einer Klagenserie im Photovoltaikenbereich.
zivilrechtliche Haftung (vertragliche und deliktische Haftung) - Produkthaftungsrecht - Baurecht - Internationales Privatrecht
WERTE
REAKTIONSFÄHIGKEIT
Die Kanzlei ist leicht erreichbar, immer für Sie da und in Notfällen sehr reaktionsschnell.
QUALITÄT
Kompetenz, Sorgfalt und Hartnäckigkeit.
VERTRAUEN
Die Kanzlei hält stets engen Kontakt zu ihren Mandanten und behandelt jeden Fall individuell, um für die spezifischen Probleme die jeweils beste und geeignetste Lösung zu finden.
NETZWERK
Die Kanzlei arbeitet seit vielen Jahren innerhalb eines internationalen Netzwerks eng mit anderen Rechtsanwälten zusammen.
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PROFIL
Der deutsch-französische Rechtsanwalt Johann Berman ist bei der Anwaltskammer Paris zugelassen und verfügt über eine solide Kompetenz im internationalen Wirtschaftsrecht.
Vor der Gründung seiner Kanzlei hat Johann Berman für renommierte deutsche und französische öffentliche Institutionen sowie für multinationale Konzerne und angesehene deutsche und französische Rechtsanwaltskanzleien gearbeitet.
Johann Berman besitzt das französische Rechtsanwaltsdiplom (CAPA, Anwaltshochschule Versailles), einen Master-II-Abschluss (Universität Paris X) sowie einen LL.M.-Abschluss (Universität Potsdam). Er hat ein zweisprachiges Jurastudium in Deutschland und Frankreich absolviert.
Johann Berman ist dreisprachig (Französisch, Deutsch und Englisch). Er berät, betreut und vertritt seit vielen Jahren deutsche, französische und internationale Unternehmen. Seine Tätigkeit umfasst hauptsächlich Beratung, Begutachtung und Vertretung vor Gericht. Er verfügt über ein internationales Netz von Korrespondenzanwälten und kann so Rechtsstreite in Frankreich wie auch in anderen Ländern führen.
Die Kanzlei berechnet ein angemessenes, im Voraus festgelegtes und vereinbartes Honorar, das auf die Bedürfnisse des Mandanten abgestimmt ist.
Das Anwaltshonorar wird in der Regel nach Zeitaufwand berechnet. Die Stundensätze variieren zwischen 300 und 350 Euro zzgl. USt. je nach Art und Komplexität des Falles.
Bei umfangreichen Akten oder geeigneten Rechtssachen kann auch eine Pauschale vereinbart werden.
Für lange und komplexe Verfahren oder wiederkehrende Leistungen kann ein monatliches Abonnement eingerichtet werden, mit der Möglichkeit, nicht in Anspruch genommene Leistungen oder Stunden auf den Folgemonat zu übertragen. Das Abonnement wird ggf. quartalsweise angepasst.
In besonderen Fällen kann ein zusätzliches Erfolgshonorar berechnet werden.